Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Was ist sinnvoll und notwendig?

Unternehmen | 02.08.23
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Einen informativen Vortrag mit VdK-Kreisgeschäftsführer und Behindertenbeauftragten des Landkreises Regen, Helmut Plenk fand im Seniorendomizil Haus Gunther statt. Rita Nirschl von der Verwaltung des Hauses hatte die Veranstaltung organisiert und eingeladen. Zahlreiche Bewohner, Angehörige und Interessierte fanden sich im Restaurant der Einrichtung ein.

Einleitend stellte Rita Nirschl fest, dass das Thema alle Menschen betrifft, hoffentlich aber nicht trifft. Mit diesen Worten stieg Fachmann Helmut Plenk in das Thema ein. Viele haben davon gehört, etliche mit dem Gedanken einer Vollmacht bzw. Verfügung gespielt, die wenigsten aber tatsächlich eine Verfügung getroffen. Plenk untermauerte dies mit zahlreichen Beispielen. Nach einer deutschlandweiten Studie kennen zwar über 90 % der Menschen die Möglichkeit einer Patientenverfügung, altersabhängig besitzen aber nur 3 bis 30 % tatsächlich eine Verfügung. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, gibt es bei den Gemeinden und dem Landratsamt Deggendorf kostenlose Notfallmappen, in der alles beschrieben und auch die einzelnen Vollmachten und Verfügungen als Vordruck enthalten sind. Helmut Plenk erklärte die Unterschiede der einzelnen Vollmachten und untermauerte sein Wissen immer wieder mit Praxis-Beispielen und gestaltete so seinen Vortrag lebendig und nachvollziehbar.
Ein besonderes Augenmerk legte Plenk auf die Vorsorgevollmacht. Er benannte es als wichtigstes Instrument, über das man bereits bei Erreichen des 18ten Lebensjahres verfügen sollte. Niemand weiß, wann man in eine selbstbestimmungsausschließende Situation kommen kann, wie zum Beispiel nach einem Unfall. Dieser Bevollmächtigte kann dann in Vertretung den Aufenthaltsort bestimmen, Kündigungen vornehmen, Post öffnen, Anträge stellen und Eigentum verwalten. Mit der Bank sollte aber vorher abgeklärt werden, ob neben der Vorsorgevollmacht zusätzliche bankeigene Formulare zu unterschreiben sind. Und noch ein wichtiger Hinweis von Helmut Plank: Vorsorgevollmachten brauchen nicht unbedingt notariell bestätigt werden. Sollte jedoch der Bevollmächtigte auch berechtigt werden, Immobilien, Wälder, Wiesen zu verkaufen, dann benötigt man schon eine vom Notar ausgefertigte Vollmacht!
Das zweite Thema beihaltete die Betreuungsverfügung. In diesem Fall wird festgelegt wer jemand vertritt, falls dieser infolge Krankheit oder Unfall dazu nicht mehr in der Lage ist. Geschieht keine Vorsorge, so bestimmt das Gericht einen Verantwortlichen.
In der Patientenverfügung wird der eigene Wille festgelegt, wie man die letzten Stunden in seinem Leben behandelt werden will, wenn man sich dazu selbst nicht mehr äußern kann. Dazu gehören Willensbestimmungen ob man an Maschinen angehängt bleibt, eine Wiederbelebung durchgeführt werden soll, sowie Entscheidungen über künstliche Ernährung, Organspende und auch die Art der Bestattung. Das vordefinierte Formular der Patientenverfügung soll und muß auf die Belange der eigenen Person abgestimmt werden, so der Sozialexperte. Je genauer die Beschreibung/Formulierung erfolgt, umso genauer weiß der Arzt und vor allem auch der Bevollmächtigte, wie vorzugehen ist. Wichtig für Patientenverfügungen: Sie sollten zweijährig erneuert werden. Das Einfügen eines neuen Datums mit Unterschrift reicht.
Alle Teilnehmer zeigten sich beeindruckt vom Vortrag und Wissen des Sozialexperten. Rita Nirschl bedankte sich abschließend bei Helmut Plenk und besprach mit ihm nach diesem Grundreferat weitere themenähnliche Vorträge anzubieten.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Vollmachten betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern sind bereits ab dem achzehnten Lebensjahr unabdingbar.

Foto (Andrea Plenk) Rita Nirschl und Helmut Plenk

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