Hinweisgeber-System

Mit in Kraft treten der EU-Hinweisgeber Richtlinie (EU Direktive 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern gehen auch wir einen weiteren konsequenten Schritt zur Wahrnehmung unserer unternehmerischen und sozialen Verantwortung. Im Bereich der Unternehmensführung setzen wir auf eine verantwortungsvolle wie auch gesetzmäßige und regelkonforme Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Legales Handeln hat in unserem Unternehmen höchste Priorität.

Das Hinweisgebersystem bietet allen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern einen absolut vertraulichen Kommunikationskanal um Hinweise zu Verstößen in Bezug auf Gesetze und Regeln, auf Wunsch vollkommen anonym, abgeben zu können. Entgegengenommen und bewertet werden die Hinweise von einer externen Rechtsanwaltskanzlei. Kontaktieren können Sie die Rechtsanwaltskanzlei über verschiedene Kanäle wie z.B. über die digitale Hinweisgeberplattform direkt, per E-Mail, postalisch oder telefonisch.

WICHTIG: Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf deutsches Recht und EU-Recht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

Das Hinweisgebersystem dient als letzte Eskalationsinstanz. Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden über dieses Portal ab und wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns oder wählen die etablierten Prozesse im Unternehmen. Bitte beachten Sie schließlich, dass bewusst falsch abgegebene Hinweise straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen können.

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