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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Mischinfusion |
Eine Mischinfusion besteht, wie der Name schon sagt, aus einer Mischung verschiedener Infusionen. Dabei werden mehrere Komponenten zu einem Medikament zusammengefügt (Arzneimittelherstellung nach § 4 Abs.14 Arzneimittelgesetz) oder fertige Medikamente beigemengt. Dabei bildet meist eine Kochsalzlösung die Grundlage, wobei auch andere Trägerstoffe möglich sind. Der Zugang erfolgt über die Vene des Patienten (Katheter, Kanüle, Braunüle, etc.) Bei einer Mischinfusion sind Wechselwirkungen nicht auszuschließen: Die einzelnen Bestandteile können zum Beispiel nicht Kompatibel sein und in Kombination unerwünschte Wirkungen zeigen. Zudem können sich bei einer unsauberen Zusammenstellung der Mischung Pilze und Bakterien sehr schnell vermehren und in den Körper des Patienten eindringen. Um die Risiken zu minimieren, sollte besonders beim Wechsel der Lösung auf eine strenge Hygiene geachtet werden. Daneben hat es sich bewährt, die Anzahl der Komponenten so weit wie möglich zu reduzieren (im Optimalfall nur einen Wirkstoff zusetzen). |




