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Begriff Definition
Krankenpflege

Unter der Gesundheits- und Krankenpflege versteht man (frei nach der Definition des internationalen Pflegeverbandes ICN) die "eigenverantwortliche Krankheitsprävention, Gesundheitsförderung, Versorgung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen in allen Lebenslagen, als Einzelperson oder zusammen mit anderen Berufsangehörigen." Hinzu kommt die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse der Patienten.

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger findet in Deutschland in der Regel an Kranken-pflegschulen oder Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung wird in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei Pflegediensten absolviert.

Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) entwickelt Lösungsansätze für die Arbeit mit älteren Menschen. Daneben bietet der KDA Beratungen, Veröffentlichungen, Fortbildungen und Tagungen an. Es befasst sich unter Anderem mit den Themenbereiche Pflege und Betreuung, altersgerechtes Wohnen, Controlling und Gemeinwesenorientierung. Das KDA entwickelt hierzu praxisorientierte Konzepte und gibt Hilfestellung bei deren Umsetzung.

Das Kuratorium richtet sich mit seinem Dienstleistungsangebot an Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Entscheidungsträger. Neben Pflegeeinrichtungen und Stiftungen nehmen auch Pflegekassen und Ministerien seine Leistungen in Anspruch.

Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzte Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Pflegekasse und Krankenkasse übernehmen im Kalenderjahr hierfür jeweils anteilig Leistungen in Höhe von bis zu 1.550,00 Euro. Die Höhe des Betrags ist dabei abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Leistung nicht inbegriffen.

Die Kurzzeitpflege wird in der Regel in Anspruch genommen wenn:

  • Die Pflege und Betreuung zu Hause nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
  • Die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege überbrückt werden muss (Krankenhaus-Anschlusspflege)
  • Die Ihre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist oder sich erholen möchte.

Für die Dauer der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeeinrichtung die komplette Pflege inklusive der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung. Der Kurzzeitpflegegast soll seinen Tagesablauf trotzdem noch selbst bestimmen und seine Gewohnheiten beibehalten können. Er wird integriert in das tägliche Leben der vollstationären Einrichtung.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Kurzzeitpflege sind gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht oder vorübergehend nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Neben der Kurzzeitpflege kann auch die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.


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