Pflegewiki von compassio
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Heimaufnahme |
Beim Einzug ins Heim kann es oft recht schnell und hektisch zugehen. Informieren Sie sich wenn möglich rechtzeitig bei der von Ihnen gewählen Pflegeeinrichtung nach den notwendigen Unterlagen. Hier eine Checkliste der eventuell notwendigen Unterlagen – unterschiedlich nach individueller Situation und von Einrichtung zu Einrichtung verschieden:
Was gerne vergessen wird: Die Um-, Ab- und Anmeldung des Wohnsitzes muss laut § 14 Abs. 1 Meldegesetz innerhalb von 14 Tagen erfolgen. |
| Heimbeirat |
Den Heimbeirat kann man als „Betriebsrat des Pflegeheims“ umschreiben: Er kümmert sich um alle Belange der Bewohner und hat ein Mitspracherecht hinsichtlich der Qualitätssicherung, der angebotenen Leistungen und Entgelt-Verhandlungen. Geregelt ist diese Art der Interessensvertretung im Heimgesetz. Gewählt wird der Heimbeirat von den Bewohnern und Bewohnerinnen der Einrichtung. Seine Mitglieder müssen nicht zwingend im Heim sesshaft sein, sondern können auch aus Angehörigen und Interessensvertretern bestehen. |
| Hospiz |
Das Wort „Hospiz“ lässt sich lateinischen Begriff für Gastfreundschaft ableiten und wurde zuerst im Mittelalter für Herbergen verwendet, die speziell Pilgern Obdach gewährten. Im Verlauf der Geschichte wurden Hospize zu Heimen für chronisch Kranke und Sterbende. Nach dem zweiten Weltkrieg entstand das moderne Hospizkonzept, welches noch heute in stationären und ambulanten Hospizen Anwendung findet. Das stationäre Konzept besteht in Deutschland aus einer unabhängigen Pflegeeinrichtung, in der schwerstkranke Patienten bis zu ihrem Lebensende betreut werden. Das Hospiz wird gewählt, wenn die zu pflegende Person zu Hause nicht direkt versorgt werden kann und kein Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig ist. |




