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Begriff Definition
Gemeinwesenorientierung

Unter dem Begriff der Gemeinwesenorientierung versteht man die Bemühung einer Organisation, in unse-rem Fall einer Pflegeeinrichtung, die Einrichtung und deren Bewohner in das soziale Umfeld des Stadtteils oder der Gemeinde zu integrieren. Werkzeuge hierfür können sein unter Anderem das Anbieten eines offenen Mittagstischs, Theateraufführungen oder Ausstellungen, in welche die Öffentlichkeit in die Räumlichkeiten geladen wird. Im Gegenzug beteiligt sich die Pflegeeinrichtung an Veranstaltungen wie zum Beispiel Feste der Gemeinde / des Stadtteils. Gelungene Gemeinwesenorientierung resultiert in Akzeptant und Wertschätzung der beteiligten Gruppen und einer Integration in deren soziales und kulturelles Umfeld.

Geriatrie

Die Geriatrie befasst sich mit den körperlichen, geistigen und sozialen Aspekten der Versorgung, Rehabilitation und Prävention von akuten und chronischen Krankheiten älterer Menschen. Die Patienten sind häufig älter als 65 Jahre, der Schwerpunkt liegt bei Patienten über 80 Jahren. Besonders diffizil gestalten sich im geriatrischen Bereich die Diagnose und Therapie von Krankheiten. Mit zunehmendem Alter verändern sich Krankheitssymptome oder deren Verlauf, Behandlungen schlagen erst zeitverzögert oder in geringerem Maße an. Besonders in der Geriatrie ist daher eine fachübergreifende Behandlung und Betreuung der Patienten notwendig. Daneben spielt auch das soziale Umfeld der Senioren eine wichtige Rolle, da Krankheiten oft mit der Einschränkung des bisherigen, autonomen Lebens und der individuellen Lebensqualität einhergehen. Zu den Aufgaben der Geriatrie gehört auch die Sterbebegleitung.

Grundpflege

Die Grundpflege kommt bei der Einstufung in die Pflegestufen zum Tragen. Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss die betreffende Person ein gewisses Maß an Hilfestellung bei Aufgaben des täglichen Lebens benötigen. Die Intensität dieser Hilfestellung ist in drei Stufen (niedrigste Pflegestufe eins bis höchste Pflegestufe drei) gestaffelt und wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) in einer persönlichen Begutachtung zugewiesen. Die Erkrankung selbst, sowie deren Diagnose, die verbleibende Lebenserwartung oder seelische Belastungen fließen nicht in den Entscheidungsprozess mit ein.

Die Grundpflege besteht aus Leistungen der Bereiche Körperpflege (Waschen, Zahnpflege, Rasieren...), Ernährung (Zubereitung und Aufnahme der Nahrung) und Mobilität (Treppensteigen, Laufen, An- und Ausziehen...). Neben der Grundpflege ist der zweite Entscheidungsfaktor die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen).

Maßgeblich für die Einstufung in eine Pflegestufe ist nicht nur deren Umfang, sondern auch der damit zusammenhängende Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger dafür benötigt (nicht eine Fachkraft). Für jede Tätigkeit aus dem Bereich der Grundpflege wird von den Pflegekassen ein verbindliches Zeitraster vorgegeben.

Bedarf der Grundpflege in den jeweiligen Pflegestufen:

  1. Pflegestufe I: tägliche Grundpflege von mehr als 45 Minuten

  2. Pflegestufe II tägliche Grundpflege von mindestens zwei Stunden

  3. Pflegestufe III: tägliche Grundpflege von mindestens vier Stunden


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